Die Bestimmungen über den Artenschutz sind per Gesetz geregelt. Bedrohte Pflanzen und Tiere werden im Washingtoner Artenschutzabkommen erfasst und darin ist der Grad ihrer Schutzbedürftigkeit eingestuft.
Es gibt die Kategorien |, || und |||.
Unter Spinnen ist nur die Gattung Brachypelma angeführt, in Anhang B, Kategorie ||(auf der Startseite zu sehen: Brachypelma smithie).
Brachypelma- Arten dürfen also nur mit einer CITES- Bescheinigung gehandelt werden.
In dieser Bescheinigung sind enthalten: Inhaber, Art, Alter, Geschlecht, Körpermasse, Größe, Ursprungsland, Datum des Erwerbs, ausstellende Behörde, Anhang- Nummer und CITES- Nummer der Spinne
Der Besitz einer Vogelspinne der Gattung Brachypelma muss den Behörden gemeldet werden, auch die Nachzuchten. Sind sie dies nicht, drohen hohe Geldstrafen.